Vereinssatzung
§ 1
Name und Sitz des Vereins
Der
Verein führt den Namen Die VielHarmonie mit dem Zusatz e.V., hat seinen Sitz
in Marpingen, Ortsteil Alsweiler, und ist in das Vereinsregister eingetragen.
§ 2
Zweck des Vereins
Der
Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Zweck
des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht
insbesondere durch Pflege des Liedgutes und des Chorgesanges. Geselligkeit soll dabei
dieses Ziel verwirklichen helfen.
Die
Erfüllung des Vereinszweckes geschieht ohne Bevorzugung einer politischen oder
konfessionellen Richtung.
§ 3
Mitglieder
Der
Verein besteht aus singenden und fördernden Mitgliedern. Singendes Mitglied kann jede
stimmbegabte Person sein. Förderndes Mitglied kann jede natürliche oder juristische
Person sein, die die Bestrebungen des Chores unterstützen will, ohne selbst zu singen. Um
die Aufnahme in den Verein ist beim Vorstand schriftlich oder mündlich nachzusuchen.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft
Die
Mitgliedschaft endet
zu
a) Der freiwillige Austritt
erfolgt durch schriftliche oder mündliche Erklärung gegenüber
dem Vorstand. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt das ausscheidende Mitglied zur
Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Eingezahlte Beträge werden nicht
zurückerstattet.
zu
b) Der Tod eines Mitglieds bewirkt
das sofortige Ausscheiden.
zu
c) Ein Mitglied kann, wenn es
gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, mit sofortiger
Wirkung durch den Vorstand ausgeschlossen werden. Vor der Beschlußfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer
Frist, Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben. Der
Beschluß über den Ausschluß ist dem Mitglied mit Begründung mittels eines
eingeschriebenen Briefes bekanntzumachen.
§ 5
Pflichten der Mitglieder
Alle
Mitglieder haben die Interessen des Vereins zu fördern, die singenden Mitglieder
außerdem die Pflicht, an den Proben regelmäßig teilzunehmen. Jedes Mitglied ist
verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag mittels
Lastschriftverfahren einziehen zu lassen.
§ 6
Verwendung der Finanzmittel
Der
Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
Mittel
des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es
darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 7
Organe des Vereins
Organe
des Vereins sind
a) die ordentliche
Mitgliederversammlung,
b) die außerordentliche
Mitgliederversammlung,
c) der Vorstand.
§ 8
Die Mitgliederversammlung (MV) -
(ordentliche und außerordentliche)
Die
Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr durch den Vorstand einzuberufen
(ordentliche MV); im übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies
beantragen (außerordentliche MV).
Eine
MV ist mindestens 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich
einzuberufen. Eine ordnungsgemäß einberufene MV ist unabhängig von der Zahl der
erschienenen Mitglieder in jedem Fall beschlußfähig. Die MV wird vom ersten Vorsitzenden
oder dessen Stellvertreter geleitet. Alle Beschlüsse, mit Ausnahme des Beschlusses über
die Auflösung des Vereins, werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt und durch den
Schriftführer protokolliert. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Stimmengleichheit gilt
als Ablehnung.
Aufgaben
der MV:
a) Feststellung,
Abänderung und Auslegung der Satzung und der Geschäftsordnung (GO).
b) Entgegennahme des
Rechenschaftsberichts des Vorstandes und Entlastung desselben.
c) Wahl des
Vorstandes.
d) Wahl von zwei
Rechnungsprüfern für die Amtszeit von zwei Jahren, ausgeschlossen Vorstandmitglieder.
e) Mitgliedsbeitrag
festsetzen.
f) Beschluß
über die Auflösung des Vereins
g) Ernennung von
Ehrenmitgliedern
Jedem
Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen. Sie sollten aber mindestens acht Tage
vor der Versammlung schriftlich oder mündlich mit Begründung beim Vorstand eingereicht
werden.